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Kostentransparenz

Die Kostenfrage

Kostentransparenz

Viele Rechtsratsuchende scheuen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor den vermeintlich hohen Kosten. Dabei wird häufig übersehen, dass die Anwaltskosten anhand des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG) berechnet werden und daher bereits im Vorfeld kalkulierbar sind.

Die Gebühr für einen Rat, eine Auskunft oder eine Erstberatung richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der Beratungstätigkeit, beträgt bei Verbrauchern jedoch maximal 190 € zzgl. MwSt. Ansonsten ist in vielen Fällen der sogenannte Streitwert für die Gebührenberechnung maßgeblich. Bei einigen Rechtsgebieten, z. B. im Strafrecht oder Sozialrecht, werden Rahmengebühren zugrunde gelegt.

Die Erörterung der Kostenfrage ist Gegenstand des Erstgespräches.

Gebühren-Flatrate

Für Mandanten mit regelmäßigem Rechtsberatungs- und/oder Vertretungsbedarf (z. B. in Inkasso-angelegenheiten oder bei der Gestaltung von Verträgen) bieten wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Rahmenvereinbarungen an und fungieren gegen eine monatliche Pauschale quasi als ausgelagerte Rechtsabteilung.

So können unsere Mandanten jederzeit zu fest kalkulierbaren Kosten die einzelvertraglich festgelegte rechtliche Beratung und/oder Vertretung in Anspruch nehmen.