Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und damit für die Bearbeitung von Fällen auf diesem Gebiet besonders qualifiziert.
Meine Beratung in familienrechtlichen Fragen umfasst die Scheidung und sämtliche damit verbundene Folgesachen. Natürlich berate ich Sie auch außerhalb des Scheidungsverbunds in Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts, des Güterrechts, im Kindschaftsrecht und in Gewaltschutzverfahren. Die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören selbstverständlich auch in den familienrechtlichen Bereich.
Selbstverständlich vertrete ich bei streitigen Auseinandersetzungen nachdrücklich (außergerichtlich oder gerichtlich) die Belange meiner Mandanten. Besondere Berücksichtigung finden dabei auch die Belange, der durch das Auseinanderbrechen der Familie betroffenen Kinder.
Dabei ist ein gesundes Maß an Empathie unerlässlich.
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