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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen.

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen, Auflösungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und Zeugnissen
  • Umfassende Begleitung bei Begründung, Beendigung und Abwicklung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und individualrechtlicher Ansprüche wie z.B. Vergütung, Abfindung, Abmahnung, Urlaubsgewährung/ -geld/ -abgeltung, Zeugniserteilung/ -berichtigung, Weiterbeschäftigung, Arbeitszeitverringerung
  • Arbeitsrechtliche Begleitung bei Unternehmensgründungen/ -umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Beratung und Vertretung in den Bereichen des Betriebsverfassungsrechts
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle.

 

Ihr Ansprechpartner: Andreas Hoffmann