Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen.
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen, Auflösungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und Zeugnissen
- Umfassende Begleitung bei Begründung, Beendigung und Abwicklung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und individualrechtlicher Ansprüche wie z.B. Vergütung, Abfindung, Abmahnung, Urlaubsgewährung/ -geld/ -abgeltung, Zeugniserteilung/ -berichtigung, Weiterbeschäftigung, Arbeitszeitverringerung
- Arbeitsrechtliche Begleitung bei Unternehmensgründungen/ -umstrukturierungen und Betriebsübergängen
- Beratung und Vertretung in den Bereichen des Betriebsverfassungsrechts
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle.
Ihr Ansprechpartner: Andreas Hoffmann